Die Kanzlei wurde 1952 gegründet und seit dem Jahre 1991 von Herrn Rechtsanwalt Hildebrand fortgeführt.
Die Tätigkeit der Kanzlei Hildebrand beschränkt sich auf den Bereich der Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Durch die im Jahre 2005 durch Herrn Hildebrand erworbene Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ liegt eine Spezialisierung auf diesen Rechtsgebieten und den damit verbundenen Bereichen des Grundstücks- und Nachbarrechtes.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Bearbeitung von Fällen aus den Rechtsgebieten
– Verkehrsunfallrecht einschließlich Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
– Familienrecht
– allgemeines Vertragsrecht
– Arbeitsrecht